Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen die erforderliche Betreuung und Hilfe (Pflege) sichern und darüber hinaus ihre Möglichkeiten verbessern, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

 

Pflegegeld gebührt, wenn
— auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ständig Betreuung  und Hilfe in einem Mindestausmaß von mehr als 65 Stunden monatlich erforderlich ist,
— dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert und
— der gewöhnliche Aufenthalt des/der Pflegebedürftigen im Inland liegt.

 

Antrag auf Pflegegeld


Relevant für Menschen mit Usher Syndrom, Hörsehbehinderung und Taubblindheit sind folgende Mindesteinstufungen (Stand 2023):

 

 

Pflegegeld Stufe 3:

Pflegegeld der Stufe 3 gebührt hochgradig sehbehinderten Menschen.

Wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit
— einer Sehkraft ≤ 0,05 ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat
— einer Sehkraft ≤ 0,1 in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie
— einer Sehkraft ≤ 0,3 in Verbindung mit einer Hemianopsie hat
— einem Visus ≤ 1,0 in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung

 

Pflegegeld Stufe 4:

Pflegegeld der Stufe 4 gebührt blinden Personen.

Wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur eine Sehleistung mit

— einer Sehkraft ≤ 0,02 ohne Gesichtsfeldeinschränkung hat

— einer Sehkraft ≤ 0,03 in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie

— einer Sehkraft ≤ 0,06 in Verbindung mit einer Hemianopsie

— einer Sehkraft ≤ 0,1 in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung

 

Pflegegeld Stufe 5:

Bei taubblinden Personen ist mindestens ein Pflegebedarf entsprechend der Stufe 5 anzunehmen. Als taubblind gelten Blinde, deren Hörvermögen so hochgradig eingeschränkt ist, daß eine verbale und akustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist.

 

WICHTIG: Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte lesen Sie immer die aktuellen Bestimmungen im Bundespflegegeldgesetz nach und/oder erkundigen Sie sich beim Sozialversicherungsträger.

 

Hier ist der Link zum Bundespflegegeld-Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008859

Spenden: IBAN: AT81 1200 0100 1826 9877, BIC: BKAUATWW, UniCredit Bank Austria