Das Forum Usher Taubblind arbeitet seit der Gründung intensiv an einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit.

Das passiert auf unterschiedlichen Ebenen in ganz Österreich:

Mit politischen Gesprächen oder in Form von Mitarbeit in unterschiedlichen Gremien wie etwa Interessensvertetungen in den jeweiligen Bundesländern. (Nutzer:innenvertretung Tirol, Interessensvertretung Wien usw.)

Tirol

Wien, Niederösterreich, Burgenland

 

Das Forum ist seit 2016 aber auch als Mitgliedsorganisation im Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) vertreten. Das ist Österreichs größter Dachverband aus Behindertenverbänden und Interessensvertretungen.

öster. Behindertenrat


Wir haben seit der Gründung folgendes Ziel erreicht:

 

Die Übernahme der Dolmetsch- und Assistenzkosten aus Fördermitteln der öffentlichen Hand !

Die Kostenübernahme ist zentral, damit das Forum Usher Taubblind für all seine Aktivitäten und Treffen Dolmetsch- und Assistenleistungen bereit stellen kann. Nur so können alle Betroffene – egal welcher Ausprägung und egal welcher Kommunikationsform – aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Darüber freuen wir uns sehr!


Eine von vielen Zielen betrifft folgende seit dem Jahr 2017:

 

Die rechtliche Definition von „Taubblindheit“ muss erweitert werden!

Sozialminister Stöger mit Julia Moser und Bernadette Bauer-Kremser

Julia Moser (rechts) und Bernadette Bauer-Kremser (links) bei Sozialminister Alois Stöger (Mitte), April 2017

Taubblindheit ist in Österreich als eigenständige Behinderungsart anerkannt.

Jedoch ist der Begriff der „Taubblindheit“ in der österreichischen Rechtsordnung viel zu eng gefasst. Die Definition lautet derzeit: „Als taubblind gelten Blinde, deren Hörvermögen so hochgradig eingeschränkt ist, dass eine verbale und akustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist.“ (§ 4a Abs 6 Bundespflegegeldgesetz – BPGG).

 

Österreichische Gerichte legen diese Definition sehr eng aus, sodass viele Betroffene rechtlich nicht als taubblind gelten. Es braucht daher klarere und objektivere Maßstäbe. Nur so kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die kombinierte Hörsehbeeinträchtigung/Taubblindheit als eigene Behinderungsart spezifische Herausforderungen mit sich bringt. Dies wirkt sich ganz besonders in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation aus.

Dieses Bild zeigt den Vorstand des Forums Usher Taubblind (Julia Moser, Dominique Sturz, Stefan Wiedlroither, Anita Schachinger) gemeinsa mit Primar Dr. Johannes Fellinger und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer.

Ehrengäste Primar Dr. Johannes Fellinger und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer, Tagung am 21. April 2017

Außerdem wird Betroffenen durch die zu enge Definition der Zugang zu Sozialleistungen, wie etwa dem Pflegegeld, erschwert. Weiters wird derzeit nur ein Bruchteil der tatsächlichen Betroffenen über die Zusatzeintragung „taubblind“ im österreichischen Behindertenpass statistisch erfasst.

 

Das Forum Usher Taubblind setzt sich daher für eine Erweiterung der Definition „Taubblindheit“ nach deutschem Vorbild ein.

 

Wesentliche Entscheidungsträger in der österreichischen Sozialpolitik, wie etwa Sozialminister a.D.  Alois Stöger und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer kennen diese Forderungen. Wir arbeiten seit 2017 intensiv an Lösungen für Menschen mit Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit in Österreich!

 

Spenden: IBAN: AT81 1200 0100 1826 9877, BIC: BKAUATWW, UniCredit Bank Austria