
Erfahrungsberichte:

Ehrengäste Primar Dr. Johannes Fellinger und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer, Tagung am 21. April 2017
Das Forum Usher Taubblind arbeitet intensiv an einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit.
Daraus leiten sich insbesondere folgende 2 Ziele ab:
1. Übernahme der Dolmetschungs- und Assistenzkosten aus Fördermitteln der öffentlichen Hand
Eine Kostenübernahme ist wichtig, damit das Forum Usher Taubblind für all seine Aktivitäten und Treffen Dolmetschungs- und Assistenleistungen bereit stellen kann. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Betroffenen – egal welcher Ausprägung und egal welcher Kommunikationsform – aktiv am Vereinsleben teilnehmen können.
2. Die rechtliche Definition von „Taubblindheit“ muss erweitert werden.

Julia Moser (re) und Bernadette Bauer-Kremser (li) bei Sozialminister Alois Stöger (Mite), April 2017
Taubblindheit ist in Österreich als eigenständige Behinderungsart anerkannt. Jedoch ist der Begriff der „Taubblindheit“ in der österreichischen Rechtsordnung viel zu eng gefasst. Die Definition lautet derzeit: „Als taubblind gelten Blinde, deren Hörvermögen so hochgradig eingeschränkt ist, dass eine verbale und akustische Kommunikation mit der Umwelt nicht möglich ist.“ (§ 4a Abs 6 Bundespflegegeldgesetz – BPGG).
Österreichische Gerichte legen diese Definition sehr eng aus, sodass viele Betroffene rechtlich nicht als taubblind gelten. Es braucht daher klarere und objektivere Maßstäbe. Nur so kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die kombinierte Hörsehbeeinträchtigung/Taubblindheit als eigene Behinderungsart spezifische Herausforderungen mit sich bringt. Dies wirkt sich ganz besonders in den Bereichen Mobilität und Kommunikation aus. Außerdem wird Betroffenen durch die zu enge Definition der Zugang zu Sozialleistungen, wie etwa dem Pflegegeld, erschwert. Weiters wird derzeit nur ein Bruchteil der tatsächlichen Betroffenen über die Zusatzeintragung „taubblind“ im österreichischen Behindertenpass statistisch erfasst.
Das Forum Usher Taubblind setzt sich daher für eine Erweiterung der Definition „Taubblindheit“ nach deutschem Vorbild ein.
Wesentliche Entscheidungsträger in der österreichischen Sozialpolitik, wie etwa Sozialminister a.D. Alois Stöger und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer kennen diese Forderungen. Wir arbeiten intensiv an Lösungen für Menschen mit Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit in Österreich!